Die Kirchenverwaltungen sind gewählt von 2019 bis 2024.
Pflaumheim
Sie finden alle Informationen über folgenden Link: https://www.sankt-luzia-pflaumheim.de/gremien/kirchenverwaltung/
Ringheim
Zuständigkeit - Neugewählte Kirchenverwaltung
Am Samstag Abend verabschiedete Pfr. Uwe Nimbler im Rahmen des Vorabendgottesdienstes die bisherige Kirchenverwaltung und führte die neugewählte in ihr Amt ein. Er bedankte sich bei Frau Birgitta Schwarz, die nach 6jähriger Mitgliedschaft aus dem Gremium ausscheidete mit einer Urkunde und einem Blumenstrauß.
In der künftigen Amtsperiode übt weiterhin Theo Fiolka das Amt des Kirchenrechners aus. Bruno Koch fungiert als Kirchenpfleger und zeichnet für die Vermietungen verantwortlich. Peter Höfling arbeitet als Mitglied im Aufsichtsrat der MOSAIK MEHRGENERATIONENHAUS BACHGAU gGmbH mit, begleitet federführend die geplante Kirchturm- und Kirchenaußenrenovierung und vertritt die Kirchenverwaltung im Pfarrgemeinderat. Sebastian Menger führt das Protokoll und ist ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat. Doris Schwartze arbeitet weiterhin als berufenes Mitglied im Aufsichtsrat mit. Pastoralreferent Thomas Schmitt übt den stellvertretenden Vorsitz aus, leitet dieSitzungen und vertritt die Kirchenstiftung als Gesellschafter und Aufsichtsrat.
Die Kirchenverwaltung unserer Gemeinde St. Pius kümmert sich um die Finanzen unserer Gemeinde sowie um die Gebäude in unserem Besitz (Kirche, Pfarrhaus, Pfarrheim) und anstehende Renovierungs- und Baumaßnahmen.
Vorstand der Kirchenverwaltung ist der Pfarrer.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen werden gewählt, ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre, zur Zeit von 2019 bis 2024.
Die gewählten und berufenen Mitglieder unserer Kirchenverwaltung sind..
- Bruno Koch,
- Doris Schwartze,
- Peter Höfling,
- Sebastian Menger
- Theodor Fiolka.
Aus ihrer Mitte bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenrechner, der die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassen- und Rechnungsführung trägt. Dieses Amt bekleidet..
- Theodor Fiolka.
Bruno Koch sorgt sich als Kirchenpfleger in besonderer Weise um den Erhalt unserer Gebäude. Im
Einzelnen hat die Kirchenverwaltung folgende Zuständigkeiten
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Instandhaltung von Kirchen und anderen Liegenschaften
- Inventarverwaltung
- Planung, Durchführung und Rechnungslegung von Baumaßnahmen
- Vertrags- und Personalwesen
- Verwaltung von überörtlichen und zweckgebundenen kirchlichen Spenden
- Erstellung der Jahresrechnung mit -abschluss
Zusammenarbeit mit Pfarrgemeinderat
Um zum Wohle der Pfarrgemeinde zu arbeiten, bedarf es einer guten Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat (PGR). Aus diesem Grund nimmt Peter Höfling an den Sitzungen des PGR teil, während Siegfried Köchl den Pfarrgemeinderat in der Kirchenverwaltung vertritt. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der PGR zu informieren und zu hören. Wenn der PGR größere Projekte mit Finanzbedarf ins Leben ruft, ist bei der Kirchenverwaltung ein Antrag zu stellen.
Wenigumstadt
Kirchenverwaltung Wenigumstadt
Kirchenverwaltungsvorstand: Pfr. Manfred Jarosch
Mitglieder der Kirchenverwaltung
- Theresa Braun (Kirchenpflegerin und Schriftführerin)
- Manfred Becker (Zuständig für das Pfarrheim und das Pfarrhaus)
- Peter Hellenthal (Rechnungsfertiger)
- Horst Kämmerer (Ansprechpartner für Baumaßnahmen und Handwerker)
- Peter Metz (Zuständig für die Kirche und die Kapelle)
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Haushaltsplan und Kirchenrechnung werden erstellt und der Bischöflichen Finanzkammer zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt sowie Entscheidungen zu Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt von Kirchen, Pfarrhaus, Pfarrheim etc. getroffen.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen, sowie Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen,
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen