Ehe - Wort geben und Wort halten. Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet.
Was mache ich, wenn wir kirchlich heiraten möchten?
Sie haben sich kennengelernt, angefreundet, sie haben einander entdeckt und gefunden. Sie haben sich schätzen und lieben gelernt und entscheiden sich für ein gemeinsames Leben. Sie sind auf Ihrem Weg soweit, dass Sie sagen können: "Ja, wir trauen uns! Wir sagen Ja zu einem gemeinsamen Leben!"
Damit Ihr Hochzeitstag zu einem Fest wird, sind einige Dinge zu bedenken - auch bei einer kirchlichen Trauung. Sie wollen Ihren Weg in der Ehe als Christen, als Glaubende gehen. Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung in unserer Pfarreiengemeinschaft entschieden, gibt es hier unterstützende Hinweise, die Ihnen auf dem Weg zur Ehe helfen:
- Setzen Sie sich möglichst bald mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung.
- Bei diesem ersten Kontakt können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden:
- Hochzeitstermin und die Kirche
- Termin für das Traugespräch mit dem Pfarrer oder Diakon. Hier kommt das Eheverständnis der katholischen Kirche zur Sprache. Auch persönliche Fragen können angesprochen werden und ebenso wird über die Gestaltung des Gottesdienstes gesprochen.
- Außerdem erhalten Sie Informationen über die Ehevorbereitungskurse, die sie ggf. besuchen können
- Katholische Brautleute brauchen einen Taufschein, der nicht älter als ein halbes Jahr ist. Sie erhalten ihn in der Pfarrei, wo sie getauft wurden. Falls Sie hier im Bachgau getauft wurden, ist ein Taufschein nicht erforderlich.
- Bei konfessionsverschiedenen Paaren ist auch eine Trauung unter Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin oder eines evangelischen Pfarrers im Rahmen eines Wortgottesdienstes möglich (sog. "ökumenische Trauung").
Fragen und mögliche Unklarheiten zur kirchlichen Trauung
Bezüglich der kirchlichen Trauung gibt es oft einige Unsicherheiten, was möglich und was nötig ist. Die meisten Menschen suchen sich die Person, in die sie sich verlieben und die sie heiraten möchten nicht nach ihrer Religion aus. Daher kann es bei einer geplanten Eheschließung zu Fragen und Unsicherheiten kommen, ob und wie man trotz allem kirchlich heiraten kann - wenn man dies möchte. Ein paar Unklarheiten sollen hier anfanghaft versucht werden zu klären. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Pfarrbüros und/oder an Pfarrer Uwe Nimbler.
Mein Partner gehört einer anderen Konfession an. Können wir dennoch kirchlich heiraten?
Eine konfessionsverschiedene Ehe ist in der Regel kein Problem. Sie müssen sich jedoch vor der Eheschließung die Zustimmung vonseiten der Kirche einholen. Hiermit möchte die Kirche sichergehen, dass die Konfessionsverschiedenheit nicht dazu führt, dass die Glaubenspraxis der Eheleute verschwindet. Es muss beiden Eheleuten klar sein, dass die teils unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen nicht die Beziehung und nicht den eigenen Glauben gefährden dürfen.
Mein Partner gehört einer anderen oder keiner Religion an. Können wir dennoch heiraten?
Im katholischen Eherecht gibt es das Hindernis der Religionsverschiedenheit. Das bedeutet, dass es eigentlich nicht möglich ist, einen Partner einer anderen Religionsgemeinschaft kirchlich zu heiraten. Von diesem Gesetz kann jedoch der zuständige Bischof oder der Apostolische Stuhl befreien. Hierfür muss glaubhaft dargelegt werden, dass der eigene Glaube nicht durch den Glauben des Partners eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die religiöse Erziehung der Kinder. Es muss sichergestellt sein, dass Kinder, die in dieser Ehe geboren werden, eine katholische Erziehung erhalten. Der andersgläubige Partner muss darüber informiert sein und diesen Voraussetzungen zustimmen.
Die Erlaubnis aus dem Generalvikariat des Bistums ist zudem meist nur eine Formalität, die schnell erledigt ist.
Ist eine katholische Trauung auch möglich, wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist?
Ja, denn die Taufe ist auch nach dem Austritt aus der Kirche gültig. Bei der Trauung gelten dann aber die gleichen Regeln wie bei einer konfessionsverschiedenen Ehe: Der katholische Partner verspricht, die Kinder taufen zu lassen und in seinem Glauben zu erziehen.
Ich habe mit meinem Partner schon vor der Eheschließung ein Kind bekommen. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten?
Ja, Sie können kirchlich heiraten, wenn Sie schon ein Kind bekommen haben. Auch wenn die Kirche ihren Gläubigen rät, erst nach einer kirchlichen Trauung Kinder miteinander zu bekommen, so weiß sie auch, dass das Leben manchmal anders verlaufen kann.
Brauche ich für meine kirchliche Trauung Trauzeugen und müssen diese katholisch sein?
Ja, Alter und Konfession spielen allerdings keine Rolle
Die kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Akt, der vor Zeugen geschehen muss. Doch die Trauzeugen haben darüber hinaus auch für die Eheleute eine wichtige Bedeutung. Gerade dann, wenn es Probleme in einer Ehe gibt, können die Trauzeugen vermitteln und dem Paar wieder vor Augen führen, weshalb der Bund fürs Leben damals geschlossen worden ist. Sie kennen die Eheleute meist sehr gut und können daher sehr persönlich auf die Situation eingehen.
Müssen wir gefirmt sein?
Grundsätzlich nicht, aber der Pfarrer wird evtl. mit Ihnen über die Bedeutung der Firmung sprechen und Sie vielleicht ermuntern, sich vor der Hochzeit firmen zu lassen.
Quelle: https://www.katholisch.de/artikel/4505-ehe | https://www.katholisch.de/artikel/96-wichtig-zu-wissen