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Künftige Regelung für Beerdigungen ab 08.01.
Cheta Chekezie (Mitarbeitender Priester) verbringt von Anfang bis Mitte März seinen Jahresurlaub in seiner Heimat Nigeria. Wir haben in dieser Zeit also eine Situation, wie wir sie wohl dann auch ab Anfang 2019 haben werden, nämlich einen Priester für Großostheim und den Regenbogen.Deshalb haben die hauptamtlichen der vier Großostheim Katholischen Gemeinden und der Gemeinsame Ausschussder Pfarrgemeinderäte Folgendes beschlossen:Ab dem 8. Januar 2018 findet bei einem Todesfall die Beerdigung oder Urnenbeisetzung auf dem Friedhofohne ein direkt damit verbundenes Requiem statt.Wünschen die Angehörigen eines Verstorbenen dennoch ein Seelenamt, kann dies gefeiert werden inVerbindung mit dem jeweiligen Werktagsgottesdienst oder in der Vorabend- oder Sonntagsmesse im jeweiligen Ort.Da ein Priester am Tag nur eine Messe feiern darf, wird so ein Durcheinander der Gottesdienste in den vier OrtsteilenGroßostheims vermieden. Vielleicht ist diese Regelung, die inzwischen in vielen Pfarreiengemeinschaften üblich ist, auch eine Entlastung für die Angehörigen eines Verstorbenen. Denn oft herrscht ein gewisser Druck, ein Requiem abhalten zu müssen, weil es im Ort halt so üblich ist.Pfarrer Uwe Nimbler