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Die Aufgabenbereiche der vor Ort gewählten Kirchenverwaltungen sind sehr vielfältig. Hier können die unterschiedlichstenPersonen ihre Fähigkeiten und Begabungen einbringen.

Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person. Sie braucht Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Am Sonntag, 18. November stellen sich vier Kandidaten für die Kirchenverwaltung St. Pius Ringheim zur Wahl.

In den kommenden Tagen werden Sie die Briefwahlunterlagen erhalten.
Bitte nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und beteiligen Sie sich an der Wahl.
Sie können Ihre Wahlunterlagen bis Sonntag, dem 18. November 2018, bis spätestens
12.00 Uhr, entweder im Briefkasten des Pfarrbüros oder in die Wahlurne in unserer St. Pius-Kirche einwerfen.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen
Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wann können Sie wählen?
Sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 18. November 2018 bis 12.00 Uhr
abgegeben sein.

Wen können Sie wählen?
Sie können bis zu 4 Personen ankreuzen.
Jeder Kandidat kann von Ihnen jeweils nur eine Stimme erhalten.

Wo gebe ich die Wahlunterlagen ab?
In unserer St. Pius-Kirche steht ab 5. November die Wahlurne bereit. Sie können
die Wahlunterlagen auch in den Briefkasten des Pfarrbüros einwerfen.

Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse erfahren Sie durch Aushang im Schaukasten, die Gottesdienstordnung
im Mitteilungsblatt und durch Vermeldung im Gottesdienst

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