KandidatInnen für die Kirchenverwaltungswahl gesucht -
Ihre Chance zur Mitgestaltung.
Am 18. November finden in unserem Bistum die Kirchenverwaltungswahlen statt.
Die Kirchenverwaltungen sind sozusagen die Finanzverwaltungen der Pfarrgemeinden.
Sie verwaltet das Kapital der Kirchenstiftungen gewissenhaft und sparsam, entscheidet über die Verwendung der Mittel und beschließt den Haushaltsplan.
Weiter ist die Kirchenverwaltung zuständig für die Ausstattung der Pfarrgemeinde und die Unterhaltung der Gebäude (wie z.B. das Pfarrhaus, das Pfarrheim und die Kirche).
In der Kirchenverwaltung können sich Menschen mit unterschiedlichsten Kompetenzen engagieren:
Egal ob buchhalterisch, handwerklich oder betriebswirtschaftlich begabt.
Egal ob NetzwerkerIn oder eigenständige/r ArbeiterIn.
In Zeiten von sinkenden Einnahmen und wachsenden Ausgaben brauchen wir Personen, die kreative Ideen entwickeln möchten und bereit sind, auch schwierige Entscheidungen zu treffen. Die Kirchenverwaltung lebt von unterschiedlichsten Charakteren, die bereit sind sich in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen.
Hier gibt es gezielte Informationen zu unseren einzelnen Orten:
In Ringheim ist die Kirchenverwaltung mit vier Mitgliedern zu besetzen.
Gerne können Sie Ihre Wahlvorschläge schon jetzt dem Wahlausschuss mitteilen. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind: Anke Koch, Brigitta Schwarz, Annelie Hirschl und Brunno Koch sowie Pastoralreferent Thomas Schmitt. In der Kirche liegen Zettel bereit in der Sie Ihre Vorschläge eintragen können. Wahlvorschläge können noch bis 30.09. eingereicht werden. Der Wahlausschuss freut sich über jeden Vorschlag.
In Wenigumstadt ist die Kirchenverwaltung mit vier Mitgliedern zu besetzen.
Gerne können Sie Ihre Wahlvorschläge schon jetzt dem Wahlausschuss mitteilen. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind: Elisabeth Lindner, Christine Schlosser, Manfred Brenneis, Peter Hellenthal und Gemeindereferent Simon Marx. In der Kirche liegen Zettel bereit in der Sie Ihre Vorschläge eintragen können. Wahlvorschläge können noch bis 30.09. eingereicht werden. Der Wahlausschuss freut sich über jeden Vorschlag.
Informationen für Pflaumheim folgen.
Hier noch ein paar rechtliche Informationen zur Wählbarkeit:
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer:
1. römisch-katholisch ist,
2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
3. kirchensteuerpflichtig ist und
4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
(Von der Wählbarkeitsvoraussetzung Nr. 2 kann das Bischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründeten Einzelfällen eine Befreiung erteilen.)
Nicht gewählt werden können Personen,
1. denen die Fähigkeit zur Erlangung öffentlicher Ämter fehlt,
2. die wegen vorsätzlicher Tat durch eine deutsches Gesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, es sei denn, dass die Strafe getilgt ist,
3. die sich kirchliche Strafen zugezogen haben oder sich sonst in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche befinden,
4. die offenkundig der Entrichtung der von Ihnen geschuldeten Kirchenumlagen oder des Kirchgeldes nicht nachkommen,
5. die in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchenstiftung stehen,
6. die bei der kirchlichen Aufsichtsbehörde unmittelbar mit Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht betraut sind
7. deren Wahlrecht nach Art. 12 Abs. 1 ausgeschlossen ist oder nach Abs. 2 ruht oder
8. die in der der Wahl vorangegangenen Amtszeit gem. Art. 22 KiStiftO rechtskräftig aus der Kirchenverwaltung abberufen wurden.
Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister dürfen nicht gleichzeitig ein und derselben Kirchenverwaltung angehören.